Investitionsprogramm clever nutzen – mit Darlehen und Mietkauf der MMV

Ab sofort tritt eine steuerliche Regelung in Kraft, die zusätzliche Investitionsreize für Unternehmen schaffen soll: Die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird wieder eingeführt – befristet für Investitionen, die bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Unternehmen können in diesem Zeitraum neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 % im ersten Jahr abschreiben. Durch die steuerlichen Effekte dieser Maßnahme wird kurz- bis mittelfristig mit einer deutlichen Verbesserung des Investitionsklimas gerechnet – ein klarer Vorteil für mittelständische Betriebe.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Gültig für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • Bis zu 30 % AfA im ersten Jahr möglich
  • Anwendbar auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Equipment
  • Steuerliche Optimierung
  • Mehr Spielraum für Ihre Investitionsplanung

Die passende Finanzierungsform – So geht’s

Um von der degressiven Abschreibung zu profitieren, können sowohl der Mietkauf als auch das klassische Darlehen als Investitionsfinanzierung genutzt werden.

Beim Mietkauf erwirbt ein Unternehmen nach Ablauf der Vertragslaufzeit das rechtliche Eigentum am Wirtschaftsgut durch Zahlung einer Schlussrate. Bei einem Darlehen erwirbt es das Wirtschaftsgut dagegen sofort vollständig und zahlt es in regelmäßigen Raten zurück.

Leasing – weiterhin eine sinnvolle Alternative

Die degressive Gestaltung von Leasingverträgen ist unverändert in vergleichbarer Weise möglich.

Insgesamt kann der steuerliche Effekt bei einem Leasingvertrag durch eine kürzere Laufzeit während der Finanzierung sogar größer sein als bei Anwendung der degressiven AfA.

Für Leasing sprechen zudem weitere Argumente:

  • Bilanzneutralität
  • Schonung von Liquidität und Kreditlinien
  • Flexibilität
  • u.v.m.

Leasing bleibt also eine sinnvolle Alternative, die fester Bestandteil jedes Finanzierungsportfolios sein sollte.

Mittels sale-and-lease-back besteht zudem die Möglichkeit, vorhandene Objekte des Anlagevermögens über eine degressive Gestaltung der Leasingraten zu finanzieren.

In Kombination mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten unserer Leasing-, Mietkauf- oder Darlehenslösungen lassen sich die steuerlichen Effekte optimal nutzen – ohne Kapitalbindung und mit maximaler Flexibilität.

 

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